Unvorsichtige Fußgänger an der Bushaltestelle

Ein Bus an der Haltestelle verlangt von den Vorbeifahrenden gemäßigter Geschwindigkeit und erhöhte Bremsbereitschaft.

Wenn Sie an einem an Bus vorbeifahren wollen, der an der Haltestelle steht, sollten Sie langsamer fahren und notfalls bremsbereit sein. Denn nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts müssen Sie stets damit rechnen, dass ausgestiegene Fahrgäste die Straße überqueren wollen. Selbst wenn ein Fußgänger nicht auf den fließenden Verkehr achtet, kann eine unangepasst hohe Geschwindigkeit zur überwiegenden Haftung des Autofahrers führen. In diesem Fall wurden dem Autofahrer 60 % der Schuld auferlegt.

 
 
Nutzungsausfall Dresden, Mieterhoehung Freital, Rechtsanwaeltin Sozialrecht Dresden, Anwalt Glashuette, Unterhalt Hohnstein, Anwalt Zivilrecht nahe Dohna, Personenschaeden Hohnstein, Verwarnungsverfahren Coswig, Aufhebungsvertrag Kreischa, Rechtsanwaeltin Zivilrecht nahe Coswig