Bodenrichtwerte von Rohbauland

Schätzungen von Bodenrichtwerten sind allein Sache der Gutachterausschüsse.

Die Finanzämter sind nicht berechtigt, die für die Bedarfsbewertung von Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerte aus den von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreies Bauland mitgeteilten Bodenrichtwerten abzuleiten. Laut Bundesfinanzhof würde es sich bei dieser Ableitung um eine Schätzung handeln. Schätzungen sind jedoch mit der gesetzlichen Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gutachterausschüssen und den Finanzämtern sowie mit der vom Gesetzgeber beabsichtigten Typisierung und Vereinfachung der Bedarfsbewertung nicht vereinbar.

 
 
Zivilrecht Dresden, Rechtsanwalt Zivilrecht Dresden, Arbeitszeugnis Freital, Mietvertraege Dresden, Aussageverweigerungsrecht Kreischa, Schadensersatz Freital, Schadenersatzansprueche Radeberg, Strafanzeige Coswig, Gewerblicher Mietvertrag Freiberg, Unterhalt Dresden