Ansprüche aus Grundstücksvergleich

Ansprüche aus einem grundstücksbezogenen Gerichtsvergleich gehen beim Eigentumserwerb mit über und können auch noch nach Jahrzehnten geltend gemacht werden.

Die Rechte und Ansprüche aus einem Vergleich, der ein Grundstück zum Gegenstand hatte, können auch noch nach Jahrzehnten bestehen und insbesondere selbst nach Eigentumsänderungen auf beiden Seiten geltend gemacht werden. Denn, so der Bundesgerichtshof, die Ansprüche aus dem Vergleich sind untrennbar mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden. Folglich können sie, gemeinsam mit dem Eigentum am Grundstück selbst, auf einen neuen Erwerber übertragen werden. Dieser ist auch nach mehr als 30 Jahren (in diesem Fall 43 Jahre) nicht gehindert, den ihm zustehenden Anspruch durchzusetzen.

 
 
Lebenspartnerschaft Dohna, Fahrzeugschaeden Dresden, Schadenersatzansprueche Wilsdruff, Kuendigung Dresden, Mietvertraege Coswig, Anwaltskanzlei Dresden, Trennung Dresden, Vormundschaft Dippoldiswalde, Ehevertrag Freiberg, Verwarngeld Dresden