Unterhaltsverzicht ist keine Gegenleistung für Geldzahlung

Eine Ausgleichzahlung dafür, dass der andere Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, gilt als Schenkung und ist damit schenkungsteuerpflichtig.

Wenn ein Ehegatte bei Beginn der Ehe vom anderen Ehegatten eine Geldleistung dafür erhält, dass er in einem Ehevertrag teilweise auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet, dann ist die Geldzahlung eine Schenkung. Der Teilverzicht ist keine Gegenleistung, die den Wert der Schenkung mindern würde.

 
 
Betriebskostenerhoehung Pirna, Rechtsanwalt Dresden, Ehe Dresden, Rechtsanwaeltin Sozialrecht nahe Hohnstein, Inkassomandat Dresden, Aufhebungsvertrag Dohna, Strafrecht nahe Wilsdruff, Bussgeld Coswig, Kanzlei Kreischa, Personenschaeden Glashuette