Verkehrsrecht

Bußgeld, Personenschaden, Schmerzensgeld

Das Verkehrsrecht umfasst die Rechtsnormen, die mit Ortsveränderungen von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Da es sich aus Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts zusammensetzt, ist es ein sehr komplexes Rechtsgebiet und kann nur schwerlich in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk erfasst werden. Bei Fragen zum Verkehrsrecht wenden Sie sich an uns.

Führerschein nicht in Deutschland gemacht? Bei europarechtlichen Fragen zur Anerkennung und Umschreibung von Führerscheinen können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

Ob durch Zeitdruck oder weil in Gedanken versunken - oft wird aus diesen Gründen die Richtgeschwindigkeit nicht eingehalten. Die Folge davon ist zumeist ein Verwarnungsverfahren, was aber auch zu einem Bußgeldverfahren werden kann. Wenn Sie beispielsweise das Verwarngeld nicht innerhalb der gegebenen Frist überweisen, oder den vorgeworfenen Verstoß anfechten möchten, können wir Ihnen ebenfalls helfen.

Aufgrund der immer stärker zunehmenden Verkehrsdichte sind Unfälle keine Seltenheit mehr. Wir übernehmen auf Wunsch den gesamten anfallenden Schriftverkehr. Ermitteln beispielsweise den gegnerischen Fahrzeughalter, regulieren Fahrzeugschäden oder kümmern uns bei eventuellen Personenschäden darum, dass Schmerzensgelder gezahlt werden.

Bei der Unfallregulierung können wir Ihnen unter Umständen so manche Kosten ersparen. Sind beispielsweise massive Begrenzungen an Parkplätzen schlecht gekennzeichnet, müssen Sie im Falle eines Unfalls nur einen Teil des Schadens zahlen, der Parkplatzbetreiber den übrigen. In diesem Zusammenhang helfen wir Ihnen auch, wenn es um Arbeitsunfälle und daraus folgende Regressansprüche geht.



 
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