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Schimmelschäden sind ein Mangel der Mietsache, das Lüften liegt aber in der Verantwortung des Mieters.
Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist auch bei einem Vermieterwechsel zulässig.
 
Gewerblicher Mietvertrag Pirna, Bussgeldverfahren Dresden, Anwaeltin nahe Wilsdruff, Anwalt nahe Dippoldiswalde, Strafrecht nahe Freital, Rechtsanwaeltin Kreischa, Kuendigung Kreischa, Ermittlungsverfahren Freiberg, Rechtsanwaeltin Sozialrecht Dresden, Schadenersatz Dohna